Das Wichtigste in Kürze
- Die meisten Werbe-E‑Mails messen Öffnungen mit einem winzigen, unsichtbaren Bild. Nach EU-Recht braucht das in der Regel die vorherige Einwilligung der Abonnenten.
- Wer zustimmt, Ihre E‑Mails zu erhalten, stimmt damit nicht automatisch zu, dass seine Öffnungen gemessen werden. Abonnenten müssen über das Tracking informiert werden und es ablehnen können.
- Frankreich: Empfehlung veröffentlicht am 14. April 2026. Bestehende Abonnenten mussten grundsätzlich bis 14. Juli 2026 informiert werden und widersprechen können. Danach ist eine Einwilligung nötig.
- Italien: Leitlinien veröffentlicht am 29. April 2026, mit sechs Monaten Zeit zur Umsetzung, also bis 29. Oktober 2026.
- Die Einwilligungspflicht gilt in der gesamten EU. Die EU-Datenschutzbehörden haben 2024 bestätigt, dass sie auch Tracking in E‑Mails erfasst. Frankreich und Italien veröffentlichen als Erste detaillierte Vorgaben mit Fristen.
Fast jeder Bericht im E‑Mail-Marketing zeigt eine Öffnungsrate: wie viele Menschen Ihre Kampagne geöffnet haben, und oft auch genau wer. Die meisten Absender denken nie darüber nach, woher diese Zahl kommt.
Die europäischen Datenschutzbehörden schon. Zu messen, wer Ihre E‑Mails öffnet, ist eine Form von Tracking, und nach EU-Recht braucht das in der Regel die Einwilligung der Abonnenten, genau wie Cookies auf einer Website. Im April 2026 haben die französische CNIL und der italienische Garante als Erste detaillierte Vorgaben dazu veröffentlicht, was das bedeutet, samt Fristen.
Hier lesen Sie, was sich geändert hat, welche Fristen gelten und was das für Ihre Liste bedeutet. Der Artikel ist ein praktischer Überblick für Unternehmer, keine Rechtsberatung.
Was ist ein Tracking-Pixel in E‑Mails?
Die meisten Werbe-E‑Mails enthalten ein winziges Bild, meist nur ein Pixel groß und völlig unsichtbar. Man nennt es oft Tracking-Pixel. Jede einzelne Ausfertigung der E‑Mail trägt ihre eigene Version dieses Bildes, die der Person zugeordnet ist, an die sie verschickt wurde.
Öffnet der Abonnent die E‑Mail, lädt sein E‑Mail-Programm das Bild, und der Absender erfährt, dass genau diese Person genau diese E‑Mail geöffnet hat, wann, und oft auch auf welcher Art von Gerät.
Das Prinzip ist dasselbe wie bei einem Cookie auf einer Website. Und genau so behandeln es die Behörden.
Was sich 2026 geändert hat
Ein neues EU-Gesetz gibt es dazu nicht. Die ePrivacy-Vorschriften der EU besagen seit Langem, dass das Auslesen oder Speichern von Informationen auf dem Gerät einer Person deren Einwilligung braucht, mit engen Ausnahmen. Auf dieser Regel beruht jeder Cookie-Banner, und jedes EU-Land hat sie in eigenes Recht übernommen.
Im Oktober 2024 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA), in dem alle Datenschutzbehörden der EU zusammensitzen, in offiziellen Leitlinien bestätigt, dass diese Regel auch Tracking-Pixel in E‑Mails erfasst. Seitdem behandeln die Behörden das Messen von E‑Mail-Öffnungen wie Cookies.
Neu ist 2026, dass zwei nationale Behörden im Detail festgelegt haben, wie die Regel anzuwenden ist, mit Fristen:
- Frankreich: Die CNIL hat am 12. März 2026 eine Empfehlung zu Tracking-Pixeln in E‑Mails angenommen und am 14. April 2026 veröffentlicht.
- Italien: Der Garante hat am 17. April 2026 offizielle Leitlinien angenommen (Maßnahme Nr. 284) und sie am 29. April 2026 im Amtsblatt der Italienischen Republik (Gazzetta Ufficiale) veröffentlicht.
Beide gehen vom selben Punkt aus: Die Anmeldung zu Ihren E‑Mails deckt das Tracking nicht automatisch mit ab. Abonnenten müssen vor ihrer Zustimmung klar darüber informiert werden und es ablehnen können.
Frankreich: der Zeitplan
| Datum | Was geschah |
|---|---|
| Juni 2025 | Die CNIL veröffentlicht einen Entwurf der Empfehlung und startet eine öffentliche Konsultation |
| 12. März 2026 | Die CNIL nimmt die endgültige Empfehlung an |
| 14. April 2026 | Die Empfehlung wird veröffentlicht. Ab diesem Datum gilt sie für neue Abonnenten |
| 14. Juli 2026 | Grundsätzliches Ende der dreimonatigen Frist, um vor dem 14. April gewonnene Abonnenten zu informieren und ihnen eine einfache Möglichkeit zum Widerspruch zu geben |
| Kommende Monate | Die CNIL begleitet die Unternehmen und will die Einhaltung danach bei künftigen Kontrollen prüfen |
Für Abonnenten, die vor dem 14. April 2026 gewonnen wurden, durfte das Tracking weiterlaufen, wenn sie innerhalb von drei Monaten klar darüber informiert wurden und eine einfache Möglichkeit zum Widerspruch erhielten. Eine längere Frist lässt die CNIL nur zu, wenn sich die Verzögerung begründen lässt.
Diese Frist ist am 14. Juli 2026 abgelaufen. Für Abonnenten in Frankreich, die nicht rechtzeitig informiert wurden, genügt eine Information jetzt nicht mehr: Sie brauchen deren Einwilligung, bevor Sie ihre Öffnungen messen, oder Sie sollten das Tracking bei ihnen einstellen. Die CNIL erlaubt, diese Einwilligung per E‑Mail einzuholen, sofern diese E‑Mail selbst kein Tracking enthält.
Italien: der Zeitplan
| Datum | Was geschah |
|---|---|
| 17. April 2026 | Der Garante nimmt Leitlinien zu Tracking-Pixeln in E‑Mails an (Maßnahme Nr. 284) |
| 29. April 2026 | Die Leitlinien werden im italienischen Amtsblatt (Nr. 98) veröffentlicht. Die sechsmonatige Umsetzungsfrist beginnt |
| 29. Oktober 2026 | Ende der sechsmonatigen Frist |
Bei Werbe-E‑Mails an bestehende Abonnenten darf bereits eingesetztes Tracking während der Übergangszeit weiterlaufen, sofern die Abonnenten mit Ihrer nächsten passenden E‑Mail informiert werden und eine einfache Möglichkeit erhalten, das Tracking abzulehnen. Bis 29. Oktober 2026 muss alles umgesetzt sein.
Italien legt auch genau fest, wie Menschen ablehnen können: Jede E‑Mail sollte eine einfache Möglichkeit bieten, das Tracking zu beenden und trotzdem weiter E‑Mails zu erhalten. Als Beispiel nennt der Garante ein einheitliches Symbol oder einen Link in der Fußzeile, der zu einer Seite führt, auf der Abonnenten wählen können, ob sie gar keine E‑Mails mehr erhalten oder E‑Mails weiter erhalten, aber ohne Tracking.
Was ohne Einwilligung weiterhin erlaubt ist
Beide Behörden erlauben manche Anwendungen ohne Einwilligung, ziehen die Grenzen aber nicht an derselben Stelle:
- Anonyme, zusammengefasste Statistiken. In Italien eine Gesamt-Öffnungsrate für eine Kampagne, so gemessen, dass kein einzelner Abonnent identifiziert werden kann. In Frankreich nur Gesamtzahlen, die aus Tracking stammen, für das bereits eine Einwilligung vorlag oder das ohnehin erlaubt war, und die anonymisiert wurden.
- Sicherheit. Tracking, das ausschließlich dem Schutz von Logins dient, etwa um sicherzustellen, dass eine E‑Mail mit Anmeldecode oder zum Zurücksetzen des Passworts auf dem eigenen Gerät der Person geöffnet wird. Allgemeine Betrugsprävention zählt nicht dazu.
- Begrenzte Listenpflege. Nur in Frankreich: Sie dürfen allein das Datum speichern, an dem jemand zuletzt eine E‑Mail geöffnet hat, für die er sich angemeldet hat, um inaktiven Personen seltener oder gar nicht mehr zu schreiben. Italien verlangt dafür eine Einwilligung.
- Unverzichtbare Servicenachrichten. In Italien Servicenachrichten, zu deren Versand Sie gesetzlich verpflichtet sind, etwa Sicherheitswarnungen oder Änderungen von Vertragsbedingungen.
Alles darüber hinaus, etwa das Messen einzelner Öffnungen bei Werbekampagnen, die Auswertung der Interaktion pro Person oder das Erstellen von Profilen, braucht eine Einwilligung.
Betrifft Sie das?
Wenn Sie Menschen irgendwo in der EU anschreiben: ja. Die Pflicht, vor dem Messen von Öffnungen eine Einwilligung einzuholen, gilt in jedem EU-Land, auch in Österreich und Deutschland. Es ist keine französische oder italienische Sonderregel. Die Datenschutzbehörden in Spanien und Deutschland etwa hatten schon zuvor erklärt, dass Tracking-Pixel in E‑Mails eine Einwilligung brauchen. Und weil die Regel selbst nicht neu ist, gibt es außerhalb Frankreichs und Italiens keine offizielle Übergangsfrist.
Was sich von Land zu Land unterscheidet, sind Detailtiefe und Fristen. Frankreich und Italien veröffentlichen als Erste detaillierte Vorgaben mit Übergangszeiten und Fristen. Die CNIL hat außerdem erklärt, dass ihre Auffassung für E‑Mails an Unternehmen ebenso gilt wie für E‑Mails an Verbraucher und dass sie gegen Absender mit Sitz überall vorgehen kann, auch außerhalb der EU, wenn diese Menschen in Frankreich anschreiben.
Andere Länder könnten eigene detaillierte Vorgaben veröffentlichen. Bis dahin ist es am sichersten, für Ihre gesamte Liste die detailliertesten bisher veröffentlichten Vorgaben zu befolgen. Sich jetzt darauf einzustellen ist viel einfacher, als später in Eile nachzubessern.
Dazu kommt ein praktischer Punkt: Öffnungsraten wurden ohnehin schon zunehmend unzuverlässiger, weil mehrere verbreitete E‑Mail-Programme Bilder automatisch oder anonymisiert laden. Klicks, Antworten und Verkäufe zeigen besser, ob eine Kampagne funktioniert hat.
Was Sie jetzt tun sollten
- Klären Sie, wer auf Ihrer Liste steht. Wann und wie haben sich die Menschen angemeldet, und wozu haben sie zugestimmt? Beginnen Sie mit Abonnenten in Frankreich und Italien, wo die Fristen gelten.
- Kümmern Sie sich um bestehende Abonnenten. In Italien informieren Sie sie mit Ihrer nächsten E‑Mail und geben ihnen vor dem 29. Oktober eine einfache Möglichkeit, das Tracking abzulehnen. In Frankreich muss jeder, der bis 14. Juli nicht informiert wurde, zuerst einwilligen. Bitten Sie sie also in einer E‑Mail ohne Tracking um ihre Einwilligung.
- Aktualisieren Sie Ihre Anmeldeformulare. Neue Abonnenten müssen bei der Anmeldung klar über das Öffnungs-Tracking informiert werden. Eine separate Auswahl ist der sicherste Weg.
- Fügen Sie jeder E‑Mail einen Link in der Fußzeile hinzu. Neben dem Abmeldelink ein klar beschrifteter Link, über den Menschen das Tracking beenden und Ihre E‑Mails trotzdem weiter erhalten können.
- Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung. Beschreiben Sie das Öffnungs-Tracking und wofür Sie es nutzen.
- Respektieren Sie die Entscheidung. Wer ablehnt, bekommt Ihre E‑Mails weiterhin, nur ohne individuelles Tracking.
Wie wir helfen können
Für Ihre bestehenden Abonnenten: eine Informations- oder Einwilligungskampagne. Wir schreiben, gestalten und versenden eine kurze, verständliche E‑Mail an Ihre aktuelle Liste. Sie erklärt, dass Ihre E‑Mails Öffnungen messen, wofür das genutzt wird und wie man es mit einem Klick abschaltet. Für Italien sollte sie vor dem 29. Oktober verschickt werden. Für Abonnenten in Frankreich, die bis 14. Juli nicht informiert wurden, bittet die E‑Mail stattdessen um Einwilligung, und wir messen ihre Öffnungen nur, wenn sie zustimmen. Im Rest der EU gilt dieselbe Einwilligungsregel bereits, es gibt also keinen Grund zu warten.
Für neue Abonnenten: Formulare mit eingebauter Einwilligung. Wenn Sie Ihre Liste mit uns aufbauen, enthält jedes Anmeldeformular, das wir erstellen, die Einwilligungsabfragen, die diese Regeln erwarten. Es gibt eine klare Auswahl, ob jemand Ihre E‑Mails erhalten möchte, eine separate klare Auswahl zum Öffnungs-Tracking und ein Double-Opt-In, das beides bestätigt. Die Regeln verlangen nicht immer eine separate Auswahl, aber sie ist der sicherste Weg. Wir dokumentieren jede Entscheidung mit Datum und dem Formular, aus dem sie stammt, damit Sie genau zeigen können, wozu jeder Abonnent zugestimmt hat.
Für jede E‑Mail: ein Link zu den Tracking-Einstellungen. Jede Kampagne, die wir versenden, hat zwei Links in der Fußzeile: Abmelden und Tracking-Einstellungen. Über die Tracking-Einstellungen können Abonnenten das Öffnungs-Tracking abschalten und Ihre E‑Mails weiter erhalten. Wir bauen das für jeden Kunden ein, ganz gleich, in welchem Land seine Abonnenten sind. Ihre E‑Mails enthalten damit bereits die Auswahl in der Fußzeile, die die italienischen Leitlinien beschreiben. Jede Entscheidung wird sofort umgesetzt.
Auswertungen, die die Entscheidung respektieren. Sie bekommen nach jeder Kampagne weiterhin klare Ergebnisse. Abonnenten, die das Tracking abgelehnt haben, werden einfach nicht einzeln gemessen.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Liste betroffen ist, buchen Sie ein kostenloses Gespräch. Wir schauen uns an, wo Ihre Abonnenten sind, wie sie sich angemeldet haben und was als Nächstes zu tun ist.
Quellen
- Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA): Leitlinien 2/2023 zum technischen Anwendungsbereich von Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie, Version 2.0, angenommen am 7. Oktober 2024, siehe Randnummern 47 bis 51 zu Tracking-Pixeln (Englisch, PDF)
- CNIL: Pixels de suivi dans les courriers électroniques: la CNIL publie ses recommandations (Französisch)
- CNIL: Empfehlung zu Tracking-Pixeln in E‑Mails, vollständiger Text (PDF) (Französisch)
- CNIL: Fragen und Antworten zur Empfehlung (Französisch)
- Garante per la protezione dei dati personali: Pressemitteilung zu den Leitlinien für Tracking-Pixel (Italienisch)
- Garante per la protezione dei dati personali: Leitlinien zu Tracking-Pixeln in E‑Mails, Maßnahme Nr. 284 vom 17. April 2026 (Italienisch)
- Spanien, AEPD: Bericht 0011/2014 zu Tracking-Pixeln in Werbe-E‑Mails (Spanisch, PDF)
- Deutschland, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI): Zählpixel (Deutsch)
Dieser Artikel ist ein praktischer Überblick mit Stand September 2026 und keine Rechtsberatung. Für Entscheidungen zu Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt oder an Ihre Datenschutzbehörde.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Einwilligung, um E‑Mail-Öffnungen zu messen?
In der gesamten EU grundsätzlich ja. Die EU-Datenschutzbehörden haben 2024 bestätigt, dass Tracking-Pixel in E‑Mails unter dieselbe Einwilligungsregel fallen wie Cookies, und Frankreich und Italien haben 2026 die Details festgelegt. Wer messen will, welcher einzelne Abonnent eine Werbe-E‑Mail geöffnet hat, braucht vorher eine Einwilligung, sofern keine der engen Ausnahmen greift.
Gibt es ein neues EU-Gesetz zum E‑Mail-Tracking?
Nein. Die Regel stammt aus den bestehenden ePrivacy-Vorschriften der EU, die jedes EU-Land in eigenes Recht umgesetzt hat. Im Oktober 2024 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA), in dem alle Datenschutzbehörden der EU zusammensitzen, in offiziellen Leitlinien bestätigt, dass diese Regel auch Tracking-Pixel in E‑Mails erfasst. 2026 haben Frankreich und Italien als Erste detaillierte Vorgaben mit Fristen veröffentlicht.
Was hat es mit dem 14. April 2026 auf sich?
An diesem Tag hat die französische CNIL ihre Empfehlung zum Tracking in E‑Mails veröffentlicht. Für Abonnenten, die vor diesem Datum gewonnen wurden, hatten Absender drei Monate Zeit, grundsätzlich also bis 14. Juli 2026, um sie zu informieren und ihnen eine einfache Möglichkeit zum Widerspruch zu geben. Bei allen, die bis dahin nicht informiert wurden, ist jetzt eine Einwilligung nötig, bevor ihre Öffnungen gemessen werden dürfen.
Welche Frist gilt in Italien?
Die Leitlinien des Garante wurden am 29. April 2026 im Amtsblatt der Italienischen Republik (Gazzetta Ufficiale) veröffentlicht, mit sechs Monaten Zeit zur Umsetzung, also bis 29. Oktober 2026. Bis dahin müssen bestehende Abonnenten mit Ihrer nächsten passenden E‑Mail informiert werden und eine einfache Möglichkeit erhalten, das Tracking abzulehnen.
Gilt das nur in Frankreich und Italien?
Nein. Die Pflicht, vor dem Tracking eine Einwilligung einzuholen, gilt in der gesamten EU, auch in Österreich und Deutschland. Die Datenschutzbehörden in Spanien und Deutschland etwa hatten schon zuvor erklärt, dass Tracking-Pixel in E‑Mails eine Einwilligung brauchen. Speziell für Frankreich und Italien sind die detaillierten Vorgaben und die Fristen.
Brauche ich ein eigenes Kästchen für das Öffnungs-Tracking?
Nicht immer. Beide Behörden akzeptieren in manchen Fällen eine einzige Einwilligung, sofern die Menschen vor ihrer Zustimmung klar über das Tracking informiert werden und es später gesondert ablehnen können. Eine separate, klare Auswahl ist aber der sicherste Weg, und genau so machen wir es.
Kann ich meine Öffnungsrate noch sehen?
Eingeschränkt. In Italien ist eine anonym gemessene Gesamt-Öffnungsrate, bei der sich nicht feststellen lässt, wer geöffnet hat, ohne Einwilligung erlaubt. In Frankreich sind Gesamtzahlen nur erlaubt, wenn sie aus Tracking stammen, für das bereits eine Einwilligung vorlag oder das ohnehin erlaubt war, und anschließend anonymisiert werden. Für das Messen einzelner Öffnungen brauchen Sie die Einwilligung jedes Abonnenten.